Genesis 5/Persönliche Fassung (Sebastian Walter)

Aus Die Offene Bibel

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Kommuniqué des päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden:
Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz

Vom 3. August bis zum 7. September 2001 findet unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Durban, in Südafrika, die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz statt. Der Hl. Stuhl, der sich der Bedeutung des bei dieser Konferenz behandelten Themas bewußt ist, wird dort durch eine wichtige Delegation vertreten.

In diesem Kontext und Rahmen können wir uns auseinandersetzen mit dem spezifischen Beitrag, den die katholische Kirche nicht nur während der gesamten Konferenz von Durban, sondern ganz allgemein im Kampf gegen den Rassismus, die Rassendiskriminierung, die Fremdenfeindlichkeit und die Intoleranz zu leisten hat.

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Gruppe 4:

Bei der bevorstehenden Konferenz von Durban sollen als »gute Praxis« auch die sogenannten »positiven Diskriminierungen« gefördert werden. Die internationale Konvention über die Bekämpfung aller Formen von Rassendiskriminierung vom 2 . Dezember 1965, die der Hl. Stuhl ratifiziert hat, sieht in der Tat die Möglichkeit vor, Sondermaßnahmen zu ergreifen »mit dem ausschließlichen Ziel, auf angemessene Weise den Fortschritt einiger rassischer oder ethnischer Gruppen oder von Individuen zu gewährleisten, die eines besonderen Schutzes bedürfen, um sie in den Genuß der Menschenrechte kommen zu lassen … unter gleichen Bedingungen« (Art. 1 §4). Auf der Grundlage dieses »positiven Handelns« haben einige Länder Gesetze erlassen, die vor allem den autochtonen Völkern und den Minderheiten besonderen Schutz gewähren. Die Entscheidung für diese Form von Politik bleibt jedoch umstritten. Es besteht die reale Gefahr, daß sich durch diese Maßnahmen eher Unterschiede herauskristallisieren werden als daß sie den sozialen Zusammenhalt fördern, daß beispielsweise im Bereich der Stellenbesetzung oder des politischen Lebens die Individuen aufgrund ihrer ethnischen Gruppe und nicht aufgrund ihrer Kompetenzen eingestellt oder ausgesucht werden und daß schließlich die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. ...
Jetzt fordert die katholische Kirche, die immer sehr aufmerksam gegenüber der Verteidigung der Wirklichkeit des konkreten und historischen Menschen ist, eine wirkliche Respektierung der Menschenrechte ein. Diese Art der Politik findet also ihre Berechtigung, wenn die vorsichtige Formulierung des Artikels 1 §4 der Konvention von 1965 geachtet wird. Dies setzt voraus, daß die Ausmaße der positiven Diskriminierungen nur vorübergehender Natur sind, daß sie nicht die Aufrechterhaltung von unterschiedlichen Rechten für verschiedene Gruppen zur Folge haben sollen und daß sie nicht aufrechterhalten werden sollen, wenn die gesteckten Ziele erreicht sind.

[Wir fordern also] eine Solidarität, die ihre Grundlage in der Einheit der Menschenfamilie findet, denn alle Menschen, die nach dem Abbild und Gleichnis Gottes geschaffen sind, haben denselben Ursprung und sind zur selben Bestimmung berufen. Auf dieser Grundlage bleibt der Beitrag der Religionen unerläßlich, ein Beitrag, der einen jeden Gläubigen auszeichnen muß, der seinem Glauben frei angehört und ihn Tag für Tag lebt.

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