Spenden

Als gemeinnützig anerkannter Verein darf die Offene Bibel Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen gemäß  § 10b des Einkommensteuergesetzes ausstellen.

Da wir als noch nicht eingetragener Verein kein Konto eröffnen können, gilt bis zur Bestätigung der Eintragung (wird täglich erwartet) und zur Eröffnung eines Kontos weiterhin die Regelung der alten Spendenseite.

Für Sachspenden und konkretes Projekt-Sponsoring wenden Sie sich bitte direkt an den Vereinsvorstand.

Ansichten
Wer ist online
Zur Zeit sind 0 Benutzer und 2 Gäste online.
Benutzeranmeldung